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Mitwirkungsobliegenheit und Beweislast im Rahmen der Begutachtung in Fällen der geminderten Arbeitsfähigkeit nach dem ASVG und zum Pflegebedarf nach dem BPGG

berichtetAufsatzBerndt PokornyDAG 2024/16DAG 2024, 33 - 37 Heft 2 v. 21.5.2024

Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung - Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Knappschaftspension, Rehabilitations- und Pflegegeld - setzen die Feststellung des Gesundheitszustands im Zuge eines gutachterlichen Verfahrens voraus. Dazu ist in der Regel die Mitwirkung der betroffenen Personen, nämlich die Duldung einer medizinischen Untersuchung, erforderlich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesetzliche Regelungen der Mitwirkungspflicht nach ASVG (FN ) und BPGG (FN ) und geht auf die übliche Praxis in der Umsetzung ein.

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