Die im Bereich der Kriegsopferversorgung bewährte Richtsatzverordnung wurde zunächst auch für neue Gesetzesbereiche angewendet. Da diese vorrangig diagnosebezogen ist und auf die Folgen von Kriegsereignissen abstellt, musste letztlich ein neues Einschätzungsinstrumentarium entwickelt werden. Den Weg dorthin und wie dieses anzuwenden ist, fasst der Artikel zusammen.