Im Zuge der Überprüfung der Pflegegeldverfahren durch das BMSGPK bei den einzelnen Trägern werden auch die Gutachten durch Mitarbeiter:innen der medizinischen Fachabteilung auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Aussagekraft geprüft. Ein derartiges Gutachten ist das besprochene Fallbeispiel.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.