Im September 2022 beschloss die Bundesregierung mit dem "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II" die Abschaffung der kalten Progression ab 1. 1. 2023. Damit soll die schleichende Steuererhöhung der Vergangenheit angehören.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.