Entlassung einer Ärztin nach Medikamentenverwechslung (Missverständnis mit Diplomkrankenpflegerin). Nicht jede Ordnungswidrigkeit ist bereits ein Entlassungsgrund. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass der Dienstnehmer Interessen des Dienstgebers so schwer verletzt, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist weiter zugemutet werden kann.
9 Ob A 75/22b