Der Beitrag zeigt einen vielfach noch unbeachteten Aspekt der Rehabilitation vor Pension auf. Die Neuregelungen des SRÄG 2012 entfalten nicht nur für die Versicherungsträger und die Versicherten eine große Herausforderung. Sie werden Gerichte, Juristen sowie medizinische Gutachter noch intensiv mit rechtlichen und medizinischen Abgrenzungsfragen konfrontieren. Im Beitrag werden die Eckpunkte der Rechtsgrundlagen zur "medizinischen Rehabilitation" und zur "medizinischen Krankenbehandlung" übersichtlich für Sachverständige zusammengefasst.

