Der Beitrag erläutert das rechtskonforme Vorgehen des Sachverständigen bei gewünschter Teilnahme von Angehörigen, Begleitpersonen, Parteien- und Interessenvertretern u.Ä.m. an der ärztlichen Begutachtung (Anamneseerhebung, klinische Untersuchung oder Erhebung des psychopathologischen Status).
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