Vertrauenswürdigkeit; Disziplinarrecht. Wenn ein Arzt bei "Impfstammtischen" oder in Publikationen unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er jegliche nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft gebotene Impfvorsorge in einer konkreten Behandlungssituation nicht anbieten würde, könnte dies zu einem Verlust der Vertrauenswürdigkeit und damit zu einer Streichung aus der Ärzteliste führen.
2010/11/0075

