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Verpflichtende e-Rechnung an den Bund

berichtetAufsatzSandra KöcherDAG 2014/8DAG 2014, 15 - 17 Heft 1 v. 1.1.2014

Ab 1. 1. 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Wie müssen Sachverständige diese neue Rechnungslegung anwenden - Ausnahmeregelung für gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige.

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