Ab 1. 1. 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzubringen. Ab diesem Zeitpunkt werden von Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Wie müssen Sachverständige diese neue Rechnungslegung anwenden - Ausnahmeregelung für gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige.

