Die Leitlinien 2013 des BMVIT vereinheitlichen und verbessern die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Führerscheinbehörde und der amtsärztlichen Gutachten zur Fahrtauglichkeit in Österreich. Damit werden einerseits die Interessen der Allgemeinheit an einem sicheren Verkehrsumfeld sachgerecht berücksichtigt, andererseits wird dem individuellen und berechtigten Mobilitätsbedürfnis erkrankter Lenker Rechnung getragen.

