Ab 1. 1. 2014 gilt bundesweit eine einheitliche Regelung zur Ausstellung eines Parkausweises für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die gutachterlichen Kriterien werden vereinheitlicht und die Rechtssicherheit im Instanzenzug wird durch Bundesverwaltungsgerichte erhöht.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

