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Die "Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten" - eine "Gesetzliche Gebührenordnung" im Sinne des § 34 Abs 4 GebAG?

berichtetAufsatzJohannes ZahrlDAG 2013/5DAG 2013, 7 - 8 Heft 1 v. 1.1.2013

§§ 34 ff GebAG regeln die Gebühr für Mühewaltung des Sachverständigen. Die praktizierten Tarife sind völlig antiquiert und benachteiligen Ärzte gegenüber anderen Berufsgruppen. Nach dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 ist die Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten als gesetzliche Gebührenordnung zu qualifizieren.

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