Die jüngsten Gesetzesinitiativen haben das Invaliditätsrecht der Pensionsversicherung grundlegend geändert. Das Prinzip "Rehabilitation vor Pension" soll nun endgültig die herrschende Arbeitslinie im Sozialrecht werden - keine befristeten Pensionen mehr. Ab 1. 1. 2014 sind Pensionsversicherung, Arbeitsmarktservice und die Gebietskrankenkassen gemeinsam aufgefordert, leistungsgeminderte Personen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Verfahren in Sozialrechtssachen wird damit neu geregelt, komplexer und Institutionen übergreifend; somit zu einer Herausforderung für die medizinische Begutachtung.

