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Frage & Antwort, Heft 69/2017

LeserbriefeDetlev KarelBÖB 2017, 76 Heft 69 v. 15.4.2017

Frage – Ausgangsfrachten

Unsere Waren werden durch verschiedene Speditionen an die Kunden ausgeliefert. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob diese Kosten handelsrechtlich als Fremdleistungen, also in der Klasse 5 verbucht werden oder ob diese Kosten in der Klasse 7 verbucht werden. Besteht die Verpflichtung, diese Speditionsrechnungen in der Klasse 7 verbuchen oder besteht ein Wahlrecht?

Maria W, Leoben

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