Bei einigen Leistungen des Dienstgebers an seine Beschäftigten ist eine der Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit, dass diese Zuwendungen allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern gewährt werden (z. B. freiwillige soziale Zuwendungen, Aufwendungen für die Zukunftssicherung). Doch was versteht man unter "bestimmten Gruppen"?