Die Sozialversicherung bietet einen weitreichenden Schutz gegenüber den Risiken des Lebens und ermöglicht insbesondere Leistungen wie ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe, Anstaltspflege sowie Pensions- und Rentenzahlungen. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt vor allem durch Beitragszahlungen, wobei im Anwendungsbereich des ASVG sowohl die Dienstnehmer als auch ihre Dienstgeber jeweils einen Anteil zu tragen haben. Die Abfuhr der Beiträge an den Sozialversicherungsträger ist im Regelfall eine Aufgabe des Dienstgebers.