Oldtimer als Sammlungsstücke
Als Sammlungstücke, die lt. Anlage 2 Punkt 12 zu § 24 UStG dem begünstigten Steuersatz von 13 % unterliegen, zählen auch "Sammlerkraftfahrzeuge" von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die sich in Originalzustand befinden, mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen (UStR, Rz 3253a).