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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 69/2017

BHBBHBÖB 2017, 5 Heft 69 v. 15.4.2017

Oldtimer als Sammlungsstücke

Als Sammlungstücke, die lt. Anlage 2 Punkt 12 zu § 24 UStG dem begünstigten Steuersatz von 13 % unterliegen, zählen auch "Sammlerkraftfahrzeuge" von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die sich in Originalzustand befinden, mindestens 30 Jahre alt sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen (UStR, Rz 3253a).

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