? Frage – Nebeneinkünfte und Belegerteilungspflicht
Ein Ehepaar erledigt in ihrem Mehrparteienhaus mangels Hausmeister oder "facility manager" die Schneeräumungsarbeiten und kassiert dafür eine Entschädigung von allen Hausparteien. Die Summe dieser Einnahmen beträgt rund € 1600,–- im Jahr. Das Ehepaar bezieht Gehaltseinkünfte und hat keinen Betrieb. Wäre diese Tätigkeit der Schneeräumung schon gewerblich und müssten für die kassierten Beträge Rechnungen ausgestellt werden?