Die Vorschriften der IFRS müssen nur auf wesentliche Sachverhalte angewendet werden (IAS 8.8). Wenn eine Tochtergesellschaft unwesentlich ist, ist es daher auch nicht erforderlich, diese vollzukonsolidieren. Allerdings kann eine Tochtergesellschaft im Laufe der Zeit wesentlich werden, etwa weil sie wächst. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, wie eine Tochtergesellschaft im Konzernabschluss erstmalig zu konsolidieren ist, wenn diese bislang aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidiert wurde. In diesem Fall ist es m.E. sachgerecht, die in den IFRS für diesen Fall bestehende Regelungslücke durch Rückgriff auf den Standard IFRS 1 zu schließen.1) Daraus resultiert in vielen Fällen ein Wahlrecht: