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Über die "Tücken" von Generalversammlungen einer GmbH, Heft 67/2016

WirtschaftsrechtDie GMBH-EckeProf. Christian Fritz LL.M. LL.M. MBA MLSBÖB 2016, 59 Heft 67 v. 15.9.2016

Die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit bilden in der Generalversammlung das oberste Willensbildungsorgan der GmbH, in deren Rahmen sie ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Die Generalversammlung kann auch über Fragen, die an sich in die Kompetenz anderer Gesellschaftsorgane gehören, Entscheidungen treffen. Sie kann jederzeit aus eigener Initiative Angelegenheiten an sich ziehen.

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