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BFG-Urteil: So berechnet sich die 183-Tage-Frist in Doppelbesteuerungsabkommen, Heft 67/2016

PersonalverrechnungMag. Petra GöllnerBÖB 2016, 52 Heft 67 v. 15.9.2016

Der BFG hatte zu entscheiden, wie jene Tage bei der 183-Tage-Berechnung zu berücksichtigen sind, an denen der Dienstnehmer sich sowohl im Wohnsitzstaat (= Deutschland) als auch im Tätigkeitsstaat (= Österreich) aufhält. Es betrifft dies vor allem die An- und Abreisetage in den bzw aus dem Tätigkeitsstaat Österreich.

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