Mit unserer Artikelserie informieren wir Sie bereits seit Herbst 2014 laufend über die bevorstehenden Neuerungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014. Im nachfolgenden Beitrag berichten wir über die geänderten Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Personalrückstellungen gemäß RÄG 2014.