Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, konnte nach der Verwaltungspraxis der Grundanteil im Regelfall schon bisher pauschal mit 20 % der Anschaffungskosten festgelegt werden. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgte nunmehr eine gesetzliche Regelung samt Erhöhung des Kaufpreisanteils für Grund und Boden auf grds 40 %. Die damit einhergehende Verminderung der Gebäude-AfA ab 2016 findet zudem auch für bereits bis 2015 angeschaffte Mietobjekte Anwendung. In einer kürzlich veröffentlichten Verordnung finden sich die näheren Details für die pauschale Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Grund- und Gebäudekomponente, wobei es letztlich zu einer differenzierteren Aufteilungsmethode kommt und sich der Grundanteil zwischen 20 % und 40 % belaufen kann.