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Frage & Antwort, Heft 66/2016

LeserbriefeDetlev KarelBÖB 2016, 92 Heft 66 v. 15.6.2016

? Frage – Gerät und Sicherungseigentum

Für den Kauf eines betrieblichen Gerätes wurde bei einem Kreditinstitut ein Kredit aufgenommen. Da die vereinbarten Raten nicht mehr bezahlt werden konnten, wurde das Gerät als Sicherungseigentum von der Bank eingezogen und an eine andere Firma verkauft. Dem bisherigen Eigentümer (Kreditnehmer) wurde von der Bank ein Kaufpreis ohne USt gutgeschrieben. Das Gerät wurde in der Buchhaltung, also im Anlagenverzeichnis ausgewiesen. Muss ich vom Kaufpreis die Umsatzsteuer abliefern, obwohl ich nicht der Verkäufer war und mir auch nur der Nettoverkaufspreis (ohne USt) gutgeschrieben wurde?

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