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Sicherheitseinrichtung einer Registrierkasse, Heft 66/2016

EDVInternetIng. Dr. Axel KutscheraBÖB 2016, 88 Heft 66 v. 15.6.2016

Quo Vadis

Obwohl viel über diverse Härtefälle diskutiert wird, die Registrierkassenpflicht ist (vorläufig) da. Dieser Beitrag soll den aktuellen Stand, die größten Hürden und Lösungsansätze im Überblick darstellen.

Seit 1. Jänner 2016

Seit Beginn des Jahres hat eine bereits (freiwillig) verwendete Registrierkasse1)1)Egal welchen Typs nach der KRL 2012; Dadurch entsprechen Kassen vom Typ 1, sowie Typ 2a und 2b nicht mehr der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein Datenerfassungsprotokoll2)2)Entsprechend dem § 131 Abs 1 Z 6 b BAO sowie dem § 7 Abs 1 RKSV. zu führen und dieses muss bei Kontrollen durch die Finanzverwaltung zur Verfügung stehen.

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