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Die GmbH und ihr gewerberechtlicher Geschäftsführer, Heft 66/2016

WirtschaftsrechtDie GMBH-EckeProf. Christian FritzBÖB 2016, 55 Heft 66 v. 15.6.2016

Der Begriff "Geschäftsführer" ist vielschichtig: Gesellschaftsrechtlicher, unternehmensrechtlicher und handelsrechtlicher Geschäftsführer haben die gleiche Bedeutung. Sie bezeichnen das gesetzliche Vertretungsorgan einer GmbH. Eine faktische Geschäftsführung sowie die Tätigkeit als "Pro-Forma" Geschäftsführer ist naturgemäß nicht anzustreben. Aber auch diese Begriffe haben eine gesellschaftsrechtliche Grundlage. Im Gegensatz dazu ist der gewerberechtliche Geschäftsführer ein "Kind des Verwaltungsrechts". Er ist – vor allem für GmbHs – von enormer praktischer Bedeutung. Dieser Funktion ist der folgende Beitrag gewidmet.

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