Der Begriff "Geschäftsführer" ist vielschichtig: Gesellschaftsrechtlicher, unternehmensrechtlicher und handelsrechtlicher Geschäftsführer haben die gleiche Bedeutung. Sie bezeichnen das gesetzliche Vertretungsorgan einer GmbH. Eine faktische Geschäftsführung sowie die Tätigkeit als "Pro-Forma" Geschäftsführer ist naturgemäß nicht anzustreben. Aber auch diese Begriffe haben eine gesellschaftsrechtliche Grundlage. Im Gegensatz dazu ist der gewerberechtliche Geschäftsführer ein "Kind des Verwaltungsrechts". Er ist – vor allem für GmbHs – von enormer praktischer Bedeutung. Dieser Funktion ist der folgende Beitrag gewidmet.