Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 5/April 201
Welche Auswirkungen eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit in der Einarbeitungsphase einer Blockzeitvereinbarung auf die Beitragspflicht hat, erfahren Sie hier.
Sozialversicherungsbeiträge
Erkrankt ein Dienstnehmer in der Einarbeitungsphase und erhält der Dienstgeber weiterhin Altersteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS), sind die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf Grund der Bestimmung des § 44 Abs. 1 Z 10 ASVG von der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstnehmer z. B. auf Grund einer Krankheit nur mehr einen 50%igen Entgeltfortzahlungsanspruch hat und auch nur mehr ein vermindertes Altersteilzeitgeld erhält.