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Kündigungsschreiben per "WhatsApp", Heft 66/2016

PersonalverrechnungMag. Christian MarchhartBÖB 2016, 34 Heft 66 v. 15.6.2016

In der Entscheidung vom 28.10.2015, 9 ObA 110/15i befasste sich der OGH mit der Rechtsfrage, ob die Übermittlung des Fotos eines Kündigungsschreibens über die Smartphone-Nachrichtenapplikation "WhatsApp" das Schriftlichkeitserfordernis erfüllt.

Konkret ging es um nachstehenden Sachverhalt.

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