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Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Heft 66/2016

BuchhaltungBilanzBÖB 2016, 17 Heft 66 v. 15.6.2016

Die Kosten für die Betreuung von Kindern können seit dem 1. Jänner 2009 bis höchstens 2.300,– € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

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