Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz SBBG verschärft ab 2016 die Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug. Das Finanzministerium (BMF) hat dabei besonders Scheinunternehmen im Visier und veröffentlicht diese auf der BMF-Homepage.
→ Achtung: Wer mit Scheinunternehmen Geschäfte abschließt haftet.