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22 Praxisfragen zum Ausbildungskostenrückersatz, Heft 64/2015

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2015, 58 Heft 64 v. 15.12.2015

Wenn der Arbeitgeber die Kosten für eine Ausbildung des Arbeitnehmers trägt, so kann er diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückfordern.

Im Folgenden finden Sie 22 Fragen und Antworten rund um den Ausbildungskostenrückersatz, die auch die aktuellen Erkenntnisse beinhalten.

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