Des einen Freud, des anderen Leid …! Die mit Wirkung ab 1.1.2016 in Kraft tretende Senkung des Einkommensteuertarifs und die gleichzeitige Erhöhung der Kapitalertragsteuer wirft insbesondere auch die Frage auf, inwieweit sich dadurch die Ertragsteuerbelastung für Unternehmensgewinne verändert bzw wie diese durch eine günstigere Rechtsform (wieder) vermindert werden könnte?