Frage – Option zur Umsatzsteuerpflicht
Ein Kleinunternehmer aus der IT-Branche hat sich im Juni 2015 entschlossen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und seine Umsätze "normal" zu versteuern.
Die Optionserklärung (Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung) hatte er im Juni bei seinem Finanzamt abgegeben und seit diesem Zeitpunkt stellt er seine Leistungen mit 20 % Umsatzsteuer in Rechnung.