PersonalverrechnungFlorian Schrenk, BABÖB 2015, 51 Heft 63 v. 15.9.2015
Mit 1.1.2015 ist das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Dieses sieht einen gesetzlichen Mindestlohn von EUR 8,50 brutto "je Zeitstunde" als Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer vor, die in Deutschland Tätigkeiten verrichten.