Soziale Netzwerke wie Facebook, Google-Plus oder andere haben sich in den letzten Jahren derart rasant verbreitet, sodass sich im Arbeitsrecht unter anderem die Frage stellt, ob die Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Im folgenden Fall (OGH 9 ObA 111/14 k), wird dargestellt, wie ein unüberlegtes Facebook-Posting eines langjährigen beschäftigten Angestellten zu dessen Entlassung führte.