vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachkauf von Ausbildungszeiten: Individuelle Beratung notwendig, Heft 62/2015

PensionMag. Richard Granzer, MBABÖB 2015, 64 Heft 62 v. 15.6.2015

Für Versicherte, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres inländische öffentliche Ausbildungsstätten (z.B. Schule, Universität) besucht haben, gibt es die Möglichkeit, bei der Pensionsversicherungsanstalt diese Ausbildungszeiten nachzukaufen.

Dies hat für den Versicherten zwei Vorteile:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!