Für Versicherte, die nach Vollendung des 15. Lebensjahres inländische öffentliche Ausbildungsstätten (z.B. Schule, Universität) besucht haben, gibt es die Möglichkeit, bei der Pensionsversicherungsanstalt diese Ausbildungszeiten nachzukaufen.
Dies hat für den Versicherten zwei Vorteile: