Wird in Personalabteilungen die Möglichkeit einer Altersteilzeit angesprochen, dann denken die meisten Personalistinnen und Personalisten primär an die vom AMS geförderte Altersteilzeit.
Wenig bekannt ist in der Praxis, dass es eine "alternative" Altersteilzeit gibt, die eine überlegenswerte, auf § 14 AVRAG basierende Gestaltungsalternative sein kann.