? Frage – Übergang der Steuerschuld
Ein österreichisches Elektro-Unternehmen erhält von einer deutschen Firma den Auftrag, in Kaufhäusern in Slowenien verschiedene Elektroinstallationen durchzuführen. Die Rechnungen werden an die slowenische Tochtergesellschaft der deutschen Firma gelegt. Meiner Meinung nach ist das eine Werklieferung, die in Österreich nicht steuerbar ist. Die Rechnung wird daher ohne USt mit Hinweis auf Reverse Charge und mit der UID-Nummer des Leistungsempfängers ausgestellt.