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Keine Vertragsgespräche ohne LOI, Heft 61/2015

WirtschaftsrechtDr. Werner BornsBÖB 2015, 52 Heft 61 v. 15.4.2015

Ausgangslage

Im modernen Geschäftsleben gehört es beinahe zum guten Ton, bei Aufnahme eines Geschäftskontakts größerer Bedeutung einen Letter Of Intent (LOI) abzuschließen.

Geht es um Gespräche über die Aufnahme einer Kooperation mit einem anderen Unternehmen, Überlegungen über eine Unternehmensnachfolge oder den Ankauf einer Immobilie – erfahrene Geschäftsleute fordern zunächst die Unterfertigung eines LOI.

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