Darf ein Dienstnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Kostenersatz oder Sachbezug erhalten hat, diesen steuerlich wieder entlasten, indem er, bei beruflicher Verwendung des vom Arbeitgeber Erhaltenen, Werbungskosten geltend macht? – Diese Frage stellt sich freilich nur, wenn der Arbeitgeber den Bezug steuerpflichtig abrechnen musste, weil kein Anwendungsfall des § 26 EStG (bzw. des § 3 EStG) vorlag. Im § 26 EStG sind etliche Bezüge genannt, die der Arbeitgeber als steuerfrei behandeln darf, wie etwa Fahrtkostenvergütungen (Kilometergelder), Familienheimfahrten auf einer Dienstreise oder Umzugskostenvergütungen. Bei derartigen steuerfreien Bezügen kommt von vornherein kein Werbungskostenabzug in Betracht.