Das IASB hat im September 2014 neue Vorschriften verabschiedet, welche sich insbesondere auf den Verkauf von Vermögenswerten an ein Gemeinschafts- bzw. assoziiertes Unternehmen bzw. auf die Einlage von Vermögenswerten in ein solches beziehen. Anstatt die Verlautbarung vollumfänglich zu kommentieren, soll in der Folge ein kurzes Beispiel dargestellt werden, welches viele zentrale Aspekte der neuen Regeln veranschaulicht. In diesem Beispiel stellt das übertragene Vermögen keinen Geschäftsbetrieb dar. Grob gesprochen ist damit gemeint, dass bei der übertragenen Vermögensmasse keine Prozesse existieren, die auf Einsatzfaktoren (Arbeitnehmer, Sachanlagen usw.) angewandt werden können, um einen Ausstoß (Erträge) zu generieren.