2014 gab es eine Wende in der Pensionsberechnung. Die komplizierte Parallelrechnung wurde abgeschafft und durch eine Kontoerstgutschrift ersetzt. Dies galt für all jene mit den Geburtsjahrgängen zwischen 1955 und 1990. Versicherte ab dem Jahrgang 1990 sind seit Beginn in der neuen Berechnung, deswegen gibt es auch keine Parallelrechnung. Sie sollen aber noch heuer eine Information über die Höhe der Gesamtgutschrift ihres Pensionskontos erhalten.