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Vorsteuerabzug trotz Fehler in der Rechnung!, Heft 60/2014

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2014, 57 Heft 60 v. 15.12.2014

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob geringfügige Schreibfehler (etwa ein Ziffernsturz bei der Angabe der Hausnummer) trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine erfreuliche Entscheidung!

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