Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob geringfügige Schreibfehler (etwa ein Ziffernsturz bei der Angabe der Hausnummer) trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine erfreuliche Entscheidung!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob geringfügige Schreibfehler (etwa ein Ziffernsturz bei der Angabe der Hausnummer) trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine erfreuliche Entscheidung!