Wenn andere Lösungen nicht mehr greifen, bleibt Arbeitgebern häufig nichts anderes übrig, als Arbeitsplätze abzubauen und Arbeitnehmer freizusetzen. Will die Unternehmensleitung die sozialen Folgen der Kündigungen abfedern, bietet sich das Instrument des Sozialplans an. Was dieser regelt und wie Sozial planzahlungen abzurechnen sind, darüber informiert der folgende Beitrag.