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BDO Steuertipps zum Jahresende 2014, Heft 60/2014

BuchhaltungBilanzBÖB 2014, 26 Heft 60 v. 15.12.2014

© BDO Austria GmbH, 2014. Alle Rechte vorbehalten.

BDO-Steuertipps für Unternehmer

1. Investitionen vor dem Jahresende

Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2014 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabschreibung geltend machen können. Mit der Bezahlung können Sie sich aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.

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