vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E-Mails an das Finanzamt, Heft 60/2014

BuchhaltungBilanzWerner SteinwendnerBÖB 2014, 20 Heft 60 v. 15.12.2014

In der Bundesabgabenordnung (BAO) wird festgehalten, dass Schreiben ans Finanzamt auch telegrafisch, fernschriftlich oder auf Basis einer Verordnung durch automationsunterstützte Datenübertragung eingereicht werden können. Mit einer aktualisierten Verordnung aus dem Jahr 2013 ist eine Einreichung auch mit einem Telefaxgerät zulässig. Daraus ergibt sich allerdings, dass man nicht mit E-Mail kommunizieren darf!

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!