In der Bundesabgabenordnung (BAO) wird festgehalten, dass Schreiben ans Finanzamt auch telegrafisch, fernschriftlich oder auf Basis einer Verordnung durch automationsunterstützte Datenübertragung eingereicht werden können. Mit einer aktualisierten Verordnung aus dem Jahr 2013 ist eine Einreichung auch mit einem Telefaxgerät zulässig. Daraus ergibt sich allerdings, dass man nicht mit E-Mail kommunizieren darf!