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Ausbildungskostenrückersatz: Muss die Ausbildung mit einer Prüfung enden?, Heft 59/2014

PersonalverrechnungMag. Karin WinklerBÖB 2014, 60 Heft 59 v. 15.9.2014

Der OGH hat dankenswerterweise in seinem Urteil vom 27. 9. 2013, 9 ObA 97/13z, den Streit unter Juristen beendet, ob ein Ausbildungskostenrückersatz nur dann möglich ist, wenn die Aus- oder Fortbildung mit einer Prüfung endet.

In diesem Beitrag bereite ich die Kernaussagen dieses Urteils praxisgerecht auf und ergänze diese um Formulierungsvorschläge für die Praxis.

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