vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verhasst, aber notwendig: die Arbeitszeitaufzeichnungen, Heft 59/2014

PersonalverrechnungIng. Mag. Ernst PatkaBÖB 2014, 55 Heft 59 v. 15.9.2014

In § 26 AZG wird bestimmt, dass der Arbeitgeber "zur Überwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz (= Arbeitszeitgesetz; Anm) geregelten Angelegenheiten in der Betriebsstätte Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen" hat (Anmerkung und Hervorhebungen durch den Autor).

Auch das Arbeitsruhegesetz regelt Aufzeichnungspflichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!