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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: kompakte Praktikerübersicht, Heft 59/2014

PersonalverrechnungTina DanglBÖB 2014, 44 Heft 59 v. 15.9.2014

Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig und damit steigt auch der Bedarf an Pflege. Der Gesetzgeber hat diese geänderten Rahmenbedingungen erkannt und eine neue Möglichkeit geschaffen, Pflegekarenz bzw -teilzeit zu vereinbaren.

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